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Schulstart-KompassRatgeber
Einschulung 2027: Fristen, Anmeldung, Untersuchung

Einschulung 2027: Alle Stichtage, Termine und Fristen im Überblick

Einschulung 2027 in allen Bundesländern: welche Kinder schulpflichtig sind, wann Anmeldung und Untersuchung anstehen und was Kann-Kinder beachten.

Von der Redaktion Schulstart-Kompass Zuletzt aktualisiert: 11 Min. Lesezeit

2027 werden in Deutschland die Kinder schulpflichtig, die bis zum Stichtag ihres Bundeslandes sechs Jahre alt werden. Dieser Stichtag liegt je nach Land zwischen dem 30. Juni und dem 30. September 2027. Kinder, die kurz danach Geburtstag haben, können in vielen Ländern auf Antrag früher starten (Kann-Kinder). In Bayern und Niedersachsen dürfen Eltern von Sommerkindern den Schulstart sogar selbst um ein Jahr verschieben.

Wir haben die Regeln für das Schuljahr 2027/28 direkt aus den Schulgesetzen und von den Seiten der Ministerien zusammengetragen, mit einer Quelle je Bundesland. Stand: 25. September 2026. Verbindlich ist immer die Auskunft eurer Schule bzw. eures Schulamts.

Einschulung 2027 auf einen Blick

  • Schulpflicht: Sie beginnt mit dem Schuljahr 2027/28, wenn dein Kind bis zum Stichtag deines Landes sechs Jahre alt wird.
  • Stichtag: In zehn Ländern der 30. Juni, in Berlin, Brandenburg, Niedersachsen und NRW der 30. September, in Rheinland-Pfalz der 31. August und in Thüringen der 1. August.
  • Kann-Kind: Jüngere Kinder können auf Antrag der Eltern früher eingeschult werden. Ob und bis zu welchem Geburtstag, regelt jedes Land selbst.
  • Anmeldung: In sechs Ländern ist die Anmeldung für 2027 schon gelaufen, in den anderen steht sie zwischen Oktober 2026 und März 2027 an.
  • Erster Schultag: nach den Sommerferien 2027, also je nach Land zwischen Anfang August und Mitte September. Den genauen Tag legt die Schule fest.

Welche Kinder werden 2027 eingeschult?

Ein Einschulungsstichtag ist der Tag, bis zu dem ein Kind sechs Jahre alt sein muss, damit es mit dem nächsten Schuljahr schulpflichtig wird. Zum Schuljahr 2027/28 sind das also vor allem Kinder, die zwischen Sommer 2020 und Sommer bzw. Herbst 2021 geboren sind.

Ein Beispiel: Wird dein Kind am 15. August 2021 geboren, ist es in Nordrhein-Westfalen 2027 schulpflichtig, weil dort der 30. September gilt. In Hessen, wo der 30. Juni gilt, ist es dagegen 2027 noch nicht schulpflichtig und könnte nur als Kann-Kind früher starten. Wohnt ihr in Bayern, ist es ein Korridorkind: schulpflichtig, aber ihr dürft den Schulstart um ein Jahr verschieben.

Am schnellsten findest du es mit dem Rechner heraus:

Gib Geburtsdatum und Bundesland ein. Das Ergebnis erscheint hier, für das Schuljahr 2027/28.

Regeln geprüft für 2027/28, Stand 25.09.2026. Wir speichern nichts, das Datum bleibt auf deinem Gerät. Verbindlich ist die Auskunft der Schule bzw. des Schulamts.

Geburtstag genau am Stichtag oder einen Tag danach?

Die Schulgesetze sprechen meist davon, dass ein Kind bis zum Stichtag „das sechste Lebensjahr vollendet“. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 187 Abs. 2, § 188 Abs. 2 BGB) ist ein Lebensjahr schon am Tag vor dem Geburtstag vollendet. Die Länder gehen damit unterschiedlich um: Hamburg, Hessen und Niedersachsen rechnen ausdrücklich so, dort zählt ein Kind mit Geburtstag am Tag nach dem Stichtag noch zum Jahrgang. Bayern, Berlin und NRW ordnen dagegen nach dem Geburtstag selbst zu.

In den anderen Ländern haben wir dazu keine eindeutige amtliche Aussage gefunden. Hat dein Kind genau an einer dieser Grenzen Geburtstag, frag direkt bei der Grundschule nach. Mehr dazu erklären wir im Einschulungsrechner.

Stichtage und Termine 2027 nach Bundesland

Die Tabelle zeigt, wer zum Schuljahr 2027/28 schulpflichtig ist, wo Eltern mitentscheiden können und wann die Anmeldung ansteht.

Bundesland Stichtag: 6 Jahre bis Schulpflichtig 2027/28, wenn geboren Früher oder später? Anmeldung für 2027/28 Quelle
Baden-Württemberg 30.6.2027 1.7.2020 – 30.6.2021 ¹ Geboren 1.7.2021 – 30.6.2022: schulpflichtig durch Anmeldung. Noch jüngere Kinder auf Antrag Kein landesweiter Termin, die Grundschule lädt ein Kultusministerium BW
Bayern 30.6.2027, Korridor bis 30.9. 1.10.2020 – 30.9.2021 Geboren 1.7. – 30.9.2021: Eltern können bis 10.4.2027 um ein Jahr verschieben. Kann-Kind auf Antrag Schuleinschreibung voraussichtlich im März 2027 Art. 37 BayEUG
Berlin 30.9.2027 1.10.2020 – 30.9.2021 Kann-Kind auf Antrag, wenn bis 31.3.2022 geboren und kein Sprachförderbedarf 5. – 16.10.2026 Senatsverwaltung Berlin
Brandenburg 30.9.2027 1.10.2020 – 30.9.2021 ¹ Geboren 1.7. – 30.9.2021: Zurückstellungswunsch der Eltern hat besonderes Gewicht. Kann-Kind auf Antrag bis 26.2.2027, Termine gibt der Schulträger bekannt MBJS Zeitplan 2027/28
Bremen 30.6.2027 1.7.2020 – 30.6.2021 ¹ Geboren 1.7. – 30.9.2021: Einschulung auf Antrag. Kann-Kind bis Geburtstag 31.1.2022 Stadt Bremen: 2. – 13.11.2026, Bremerhaven: eigene Termine Bildungsbehörde Bremen
Hamburg 30.6.2027 2.7.2020 – 1.7.2021 Kann-Kind auf Antrag, die Schulleitung entscheidet Januar 2027, genaue Tage noch nicht veröffentlicht § 38 HmbSG
Hessen 30.6.2027 2.7.2020 – 1.7.2021 Kann-Kind auf Antrag, ohne feste Altersgrenze März/April 2026 (vorbei) § 58 HSchG
Mecklenburg-Vorpommern 30.6.2027 1.7.2020 – 30.6.2021 ¹ Vorzeitige Einschulung auf Antrag, wenn bis 30.6.2022 geboren bis 31.10.2026 § 43 SchulG M-V
Niedersachsen 30.9.2027 2.10.2020 – 1.10.2021 Geboren 2.7. – 1.10.2021: Eltern können bis 1.5.2027 um ein Jahr verschieben. Kann-Kind auf Antrag Frühjahr 2026 (vorbei) Kultusministerium Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen 30.9.2027 1.10.2020 – 30.9.2021 Kann-Kind auf Antrag, ohne feste Altersgrenze spätestens 15.11.2026, viele Städte früher Bezirksregierung Arnsberg
Rheinland-Pfalz 31.8.2027 1.9.2020 – 31.8.2021 ¹ Kann-Kind auf Antrag, ohne feste Altersgrenze Februar 2026 (vorbei) Grundschulordnung RLP
Saarland 30.6.2027 2.7.2020 – 1.7.2021 ¹ Kann-Kind auf Antrag, wenn das Kind 2027 oder 2028 sechs wird Einladung per Brief, Saarbrücken bis 13.11.2026 Stadt Saarbrücken
Sachsen 30.6.2027 1.7.2020 – 30.6.2021 ¹ Geboren 1.7. – 30.9.2021: schulpflichtig durch Anmeldung. Kann-Kind-Antrag bis 28.2.2027 1.8. – 15.9.2026 (vorbei) SOGS Sachsen
Sachsen-Anhalt 30.6.2027 1.7.2020 – 30.6.2021 ¹ Kann-Kind auf Antrag, wenn bis 30.6.2022 geboren bis 1.3.2026 (vorbei) Bildungsministerium Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein 30.6.2027 1.7.2020 – 30.6.2021 ¹ Kann-Kind auf Antrag, ohne feste Altersgrenze Kein landesweiter Termin, die Grundschule lädt ein § 22 SchulG SH
Thüringen 1.8.2027 2.8.2020 – 1.8.2021 ¹ Kann-Kind auf Antrag, wenn das Kind am 30.6.2027 mindestens fünf ist 2. – 10.5.2026 (vorbei) Thüringer Schulordnung

¹ Wie ein Kind mit Geburtstag direkt am oder nach dem Stichtag eingeordnet wird, ist in diesem Land nicht ausdrücklich amtlich geregelt. Frag in diesem Fall bei der Grundschule nach.

Stand: 25. September 2026. Wir prüfen die Angaben regelmäßig. Verbindlich ist die Auskunft deiner Schule bzw. deines Schulamts.

Was „vorbei“ bedeutet

In einigen Ländern meldest du dein Kind schon mehr als ein Jahr vor dem Schulstart an. Die Schulpflicht hängt aber am Geburtsdatum, nicht an der Anmeldung. Hast du keine Einladung bekommen, zum Beispiel nach einem Umzug, melde dich direkt bei der zuständigen Grundschule oder beim Schulamt.

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Wann ist der erste Schultag 2027?

Der erste Schultag liegt nach den Sommerferien. Die Sommerferien legt die Kultusministerkonferenz für alle Länder langfristig fest. Den Tag der Einschulung und die Uhrzeit der Feier bestimmt dann die Grundschule, deshalb steht er in keiner landesweiten Liste. Für zwei Länder gibt es schon amtliche Angaben: In Brandenburg ist die Einschulung in der Regel am 14. August 2027, in der Stadt Bremen am 21. August 2027.

Bundesland Sommerferien 2027 (erster bis letzter Ferientag)
Baden-Württemberg 29.7. – 11.9.2027
Bayern 2.8. – 13.9.2027
Berlin 1.7. – 14.8.2027
Brandenburg 1.7. – 14.8.2027
Bremen 8.7. – 18.8.2027
Hamburg 1.7. – 11.8.2027
Hessen 28.6. – 6.8.2027
Mecklenburg-Vorpommern 5.7. – 14.8.2027
Niedersachsen 8.7. – 18.8.2027
Nordrhein-Westfalen 19.7. – 31.8.2027
Rheinland-Pfalz 28.6. – 6.8.2027
Saarland 28.6. – 6.8.2027
Sachsen 10.7. – 20.8.2027
Sachsen-Anhalt 10.7. – 20.8.2027
Schleswig-Holstein 3.7. – 14.8.2027
Thüringen 10.7. – 20.8.2027

Quelle: Kultusministerkonferenz, Ferien im Schuljahr 2026/2027 (Stand 9.10.2025). Auf einigen Nordseeinseln gelten Sonderregelungen.

Was steht bis zur Einschulung an?

Bis zum ersten Schultag gibt es ein paar feste Stationen. Die Reihenfolge ist je nach Land verschieden: Mal kommt die Anmeldung zuerst, mal die Untersuchung. Welche Fristen bei euch gelten, zeigt die Tabelle oben.

Schulanmeldung

Du meldest dein Kind an der zuständigen oder gewünschten Grundschule an. Meist kommt dazu ein Brief von Stadt oder Schule. Viele Schulen lernen das Kind bei der Anmeldung kurz kennen, üben muss es dafür nicht. Welche Unterlagen du brauchst und was dort passiert, liest du im Artikel Schulanmeldung 2027.

Schuleingangsuntersuchung

Die Schuleingangsuntersuchung beim Gesundheitsamt ist in allen Bundesländern Pflicht. Sie ist keine Prüfung, sondern soll zeigen, ob ein Kind in einem Bereich Unterstützung braucht. Der Zeitpunkt ist sehr verschieden: In Baden-Württemberg läuft sie in zwei Schritten, der erste schon 23 bis 12 Monate vor der Einschulung, in Brandenburg soll sie für 2027 bis 30. April 2027 abgeschlossen sein. Mehr dazu im Artikel Schuleingangsuntersuchung.

Kann-Kind oder Zurückstellung?

Bei Kindern mit Geburtstag nahe am Stichtag stellt sich oft die Frage: früher, regulär oder später? Hier unterscheiden sich die Länder am stärksten.

  • Eltern entscheiden selbst: In Bayern (Geburtstag 1. Juli bis 30. September 2021, Erklärung bis 10. April 2027) und in Niedersachsen (Geburtstag 2. Juli bis 1. Oktober 2021, Erklärung bis 1. Mai 2027) könnt ihr den Schulbeginn ohne Begründung um ein Jahr verschieben. Beide Fristtage fallen auf einen Samstag, der 1. Mai ist zudem Feiertag. Ob sich die Frist dann verschiebt, ist nicht amtlich geklärt, gib die Erklärung deshalb lieber ein paar Tage vorher ab.
  • Die Anmeldung macht schulpflichtig: In Baden-Württemberg, Sachsen und Bremen sind bestimmte Sommer- bzw. Herbstkinder noch nicht schulpflichtig, werden es aber, wenn ihr sie anmeldet bzw. es beantragt.
  • Kann-Kind: Jüngere Kinder können fast überall auf Antrag früher starten. Wie du das für dein Kind abwägen kannst, zeigt unsere Kann-Kind-Entscheidungshilfe.
  • Zurückstellung: Ein schulpflichtiges Kind ein Jahr später einzuschulen, geht nur unter Voraussetzungen, die jedes Land anders regelt. In NRW, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern zum Beispiel nur aus erheblichen gesundheitlichen Gründen. Alle Länder im Vergleich findest du unter Zurückstellung von der Einschulung.

Vorbereitung im Alltag

Für den Schulstart zählen weniger Buchstaben und Zahlen als Dinge wie Selbstständigkeit, mit anderen auskommen und mit Gefühlen umgehen. Was genau dahintersteckt, erklären wir in Schulreife erkennen und im Überblick Kind auf die Schule vorbereiten. Wann ihr womit anfangt, entscheidet ihr in eurem Tempo.

Einschulung 2027 in deinem Bundesland: die Besonderheiten

  • Nordrhein-Westfalen: Stichtag 30. September. Die Anmeldung ist bis spätestens 15. November 2026, viele Städte haben frühere Termine. Eine Zurückstellung gibt es nur aus erheblichen gesundheitlichen Gründen, stattdessen kann die Schuleingangsphase ein bis drei Jahre dauern.
  • Bayern: Gesetzlicher Stichtag 30. Juni, dazu der Einschulungskorridor bis 30. September. Die Schuleinschreibung ist voraussichtlich im März 2027 an der Sprengelschule.
  • Niedersachsen: Stichtag 30. September mit Flexibilisierung für Sommerkinder. Die Anmeldung für 2027 lag schon im Frühjahr 2026, die Aufschub-Erklärung ist bis 1. Mai 2027 möglich.
  • Baden-Württemberg: Stichtag 30. Juni. Kinder, die bis 30. Juni 2022 geboren sind, werden durch die Anmeldung schulpflichtig. Die offiziellen Quellen sind sich uneinig, ob die Schulleitung dabei die Schulbereitschaft prüft. Frag bei eurer Grundschule nach.
  • Berlin und Brandenburg: Stichtag 30. September. In Berlin läuft die Anmeldung vom 5. bis 16. Oktober 2026, in Brandenburg bis 26. Februar 2027.
  • Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Hessen, Rheinland-Pfalz: Hier war die Anmeldung für 2027 schon. Wenn du noch unsicher bist, zum Beispiel bei einem Kann-Kind oder einer Zurückstellung, sprich direkt mit der Grundschule.

Wie ist es in Österreich und der Schweiz?

In Österreich beginnt die Schulpflicht mit dem 1. September nach dem sechsten Geburtstag. Zum Schuljahr 2027/28 sind laut Bildungsdirektion Wien Kinder schulpflichtig, die vom 2. September 2020 bis 1. September 2021 geboren sind. Eine vorzeitige Aufnahme ist auf Antrag möglich, wenn das Kind bis 1. März des Folgejahres sechs wird und schulreif ist. Die Schülereinschreibung ist in Wien voraussichtlich vom 9. bis 20. November 2026.

In der Schweiz beginnt die obligatorische Schule in den HarmoS-Kantonen schon mit dem Kindergarten, mit vollendetem vierten Altersjahr (Stichtag meist 31. Juli). Einige Kantone weichen ab. Maßgeblich ist immer die Regel deines Kantons. Die deutschen Stichtage gelten in beiden Ländern nicht.

Was du jetzt tun kannst

  1. Stichtag prüfen: Gib Geburtsdatum und Bundesland in den Einschulungsrechner ein oder schau in die Tabelle oben.
  2. Fristen notieren: Anmeldung, gegebenenfalls die Korridor-Erklärung (Bayern, Niedersachsen) und Anträge für Kann-Kind oder Zurückstellung. Diese Fristen setzen die Behörden, nicht wir.
  3. Mit der Kita sprechen: Die Fachkräfte kennen dein Kind im Gruppenalltag. Ihre Sicht hilft dir besonders, wenn du bei Kann-Kind oder Zurückstellung unsicher bist.
  4. Beratung der Schule nutzen: Die Grundschule berät dich bei der Anmeldung, auch wenn du dir noch nicht sicher bist.
  5. In eurem Tempo vorbereiten: Ob dein Kind 2027 startet oder ein Jahr später, den Übergang kannst du in kleinen Schritten im Alltag begleiten.

Keine Rechtsberatung

Das ist keine Rechtsberatung. Verbindlich sind die Auskünfte deiner Schule bzw. deines Schulamts. Wir haben die Angaben sorgfältig aus Schulgesetzen und amtlichen Seiten übernommen (Stand 25.9.2026). Fehler gefunden? Schreib uns an info@schulstart-kompass.de.

Wie tickt dein Kind beim Schulstart?

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Häufige Fragen

Welcher Jahrgang wird 2027 eingeschult?
Zum Schuljahr 2027/28 werden vor allem Kinder schulpflichtig, die zwischen Sommer 2020 und Sommer bzw. Herbst 2021 geboren sind. Die genaue Grenze hängt vom Bundesland ab: In zehn Ländern müssen Kinder bis 30. Juni 2027 sechs Jahre alt werden, in Berlin, Brandenburg, Niedersachsen und NRW bis 30. September 2027, in Rheinland-Pfalz bis 31. August und in Thüringen am 1. August 2027 sechs sein.
Wann ist die Einschulung 2027 in NRW?
Die Sommerferien 2027 dauern in Nordrhein-Westfalen laut Kultusministerkonferenz vom 19. Juli bis 31. August 2027. Die Einschulung liegt nach den Sommerferien, den genauen Tag und die Uhrzeit legt die Grundschule fest. Schulpflichtig sind in NRW Kinder, die bis zum 30. September 2027 sechs Jahre alt werden.
Wann ist die Einschulung 2027 in Bayern?
In Bayern sind 2027 laut Kultusministerkonferenz vom 2. August bis 13. September Sommerferien, die Einschulung folgt danach. Den Tag gibt die Sprengelgrundschule bekannt. Die Schuleinschreibung ist voraussichtlich im März 2027, und für Kinder mit Geburtstag vom 1. Juli bis 30. September 2021 können Eltern den Schulbeginn bis 10. April 2027 um ein Jahr verschieben.
Was ist ein Kann-Kind?
Ein Kann-Kind ist ein Kind, das nach dem Stichtag seines Bundeslandes sechs Jahre alt wird und deshalb noch nicht schulpflichtig ist. Auf Antrag der Eltern kann es trotzdem eingeschult werden, wenn die Schule einen erfolgreichen Start erwartet. Manche Länder setzen dafür eine Altersgrenze, andere nicht.
Wann muss ich mein Kind für 2027 anmelden?
Das ist je nach Bundesland sehr unterschiedlich. In Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ist die Anmeldung für 2027 schon gelaufen. In Berlin ist sie vom 5. bis 16. Oktober 2026, in NRW bis spätestens 15. November 2026, in Hamburg im Januar 2027 und in Bayern voraussichtlich im März 2027. Den genauen Termin nennt dir die Stadt oder die Grundschule.
Kann ich mein Kind 2027 zurückstellen lassen?
Das hängt vom Bundesland ab. In Bayern und Niedersachsen dürfen Eltern von Sommerkindern den Schulbeginn per Erklärung selbst um ein Jahr verschieben. Sonst geht eine spätere Einschulung nur über eine Zurückstellung, und die ist zum Beispiel in NRW, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern nur aus erheblichen gesundheitlichen Gründen möglich. Entscheiden muss die Schule bzw. Schulbehörde.
Gilt der Stichtag auch in Österreich und der Schweiz?
Nein. In Österreich beginnt die Schulpflicht mit dem 1. September nach dem sechsten Geburtstag. In der Schweiz beginnt die obligatorische Schule in den HarmoS-Kantonen schon mit dem Kindergarten ab vier Jahren, Stichtag ist dort meist der 31. Juli. Einzelne Kantone weichen ab.

Quellen

  1. Schulstart-Kompass, eigene Recherche aus Schulgesetzen und Ministeriumsseiten (2026): Einschulung 2027/28 – Stichtage und Regeln nach Bundesland (Datensatz mit Einzelquellen je Land) – abgerufen am 25. September 2026
  2. Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg: Kultusministerium BW: Einschulungsstichtag – abgerufen am 25. September 2026
  3. Freistaat Bayern (gesetze-bayern.de): Art. 37 BayEUG – Vollzeitschulpflicht – abgerufen am 25. September 2026
  4. Freistaat Bayern (gesetze-bayern.de): § 2 Grundschulordnung (GrSO) – Anmeldung und Aufnahme – abgerufen am 25. September 2026
  5. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Berlin: Anmeldung zum Schulanfang – abgerufen am 25. September 2026
  6. Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg: Allgemeiner Zeitplan für das Schulaufnahmeverfahren zum Schuljahr 2027/28 – abgerufen am 25. September 2026
  7. Die Senatorin für Kinder und Bildung Bremen: Anmeldung für die Grundschule – abgerufen am 25. September 2026
  8. Freie und Hansestadt Hamburg (landesrecht-hamburg.de): § 38 Hamburgisches Schulgesetz – abgerufen am 25. September 2026
  9. Land Hessen (hessenrecht.hessen.de): § 58 Hessisches Schulgesetz – abgerufen am 25. September 2026
  10. Land Mecklenburg-Vorpommern (landesrecht-mv.de): § 43 Schulgesetz Mecklenburg-Vorpommern – abgerufen am 25. September 2026
  11. Niedersächsisches Kultusministerium: Informationsblatt zum Einschulungstermin (Stand März 2024) – abgerufen am 25. September 2026
  12. Bezirksregierung Arnsberg (NRW): Einschulung in die Grundschule – abgerufen am 25. September 2026
  13. Ministerium für Schule und Bildung NRW (BASS): AO-GS § 1 (Anmeldung zur Grundschule) – abgerufen am 25. September 2026
  14. Bildungsministerium Rheinland-Pfalz: Schulordnung für die öffentlichen Grundschulen (Fassung 6.6.2024) – abgerufen am 25. September 2026
  15. Landeshauptstadt Saarbrücken: Anmeldung Schulneulinge – abgerufen am 25. September 2026
  16. Freistaat Sachsen (REVOSax): Schulordnung Grundschulen (SOGS) – abgerufen am 25. September 2026
  17. Bildungsministerium Sachsen-Anhalt: Einschulung zum Schuljahr 2027/2028: Kinder bis zum 1. März 2026 anmelden (Pressemitteilung 23.1.2026) – abgerufen am 25. September 2026
  18. Land Schleswig-Holstein (gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de): § 22 Schulgesetz Schleswig-Holstein – abgerufen am 25. September 2026
  19. Freistaat Thüringen (landesrecht.thueringen.de): Thüringer Schulordnung, §§ 119, 120 – abgerufen am 25. September 2026
  20. Kultusministerkonferenz (KMK): Ferien im Schuljahr 2026/2027 in den Ländern der Bundesrepublik Deutschland (Stand 9.10.2025) – abgerufen am 25. September 2026
  21. Republik Österreich (RIS): Schulpflichtgesetz 1985 (geltende Fassung) – abgerufen am 25. September 2026
  22. Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK): HarmoS-Konkordat – Beitrittsstand – abgerufen am 25. September 2026

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Geschrieben von

Redaktion Schulstart-Kompass

Die Redaktion des Schulstart-Kompass bereitet Wissen rund um Schulreife und Einschulung verständlich für Eltern auf.

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