Schulanmeldung 2027: So läuft die Anmeldung an der Grundschule
Schulanmeldung für 2027: wann sie je nach Bundesland ansteht, welche Unterlagen du brauchst und was beim Anmeldegespräch mit deinem Kind passiert.
Dieser Artikel gehört zum Überblick Einschulung 2027: Alle Stichtage, Termine und Fristen im Überblick.
Kinder, die 2027 schulpflichtig werden, meldest du in dem Zeitraum an der Grundschule an, den Land, Stadt oder Schule vorgeben. Je nach Bundesland lag dieser Zeitraum schon im Jahr 2026 (zum Beispiel in Hessen, Niedersachsen, Sachsen oder Thüringen) oder er liegt zwischen Oktober 2026 und März 2027 (zum Beispiel Berlin, NRW, Hamburg, Bayern). Du brauchst meist die Geburtsurkunde deines Kindes, deinen Ausweis und oft einen Masernschutz-Nachweis. Manche Schulen lernen dein Kind dabei kurz und spielerisch kennen, in Bayern zum Beispiel im sogenannten Schulspiel. Vorbereiten muss es sich darauf nicht.
Hier findest du für jedes Bundesland, ob die Anmeldung für 2027/28 schon vorbei ist oder wann sie ansteht, dazu Unterlagen, Ablauf und die Frage nach der Schulwahl. Stand: 25. September 2026.
Wann ist die Schulanmeldung für 2027?
| Bundesland | Anmeldung für das Schuljahr 2027/28 | Stand 25.9.2026 | Wer lädt ein, wo meldest du an? | Quelle |
|---|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | kein landesweiter Termin | Termin der Grundschule abwarten | Die zuständige Grundschule lädt schriftlich ein oder gibt den Termin im Amtsblatt bekannt. Die Elterninformation des Ministeriums für 2027 war beim Abruf noch nicht erschienen | Kultusministerium BW, Elterninfo |
| Bayern | Schuleinschreibung voraussichtlich im März 2027 | steht noch an | Sprengelgrundschule; den Termin legen Schulleitung bzw. Schulamt fest | § 2 GrSO |
| Berlin | 5. – 16.10.2026 | steht kurz bevor | persönlich an der zuständigen Grundschule des Einzugsbereichs | Senatsverwaltung Berlin |
| Brandenburg | bis 26.2.2027, mit persönlicher Vorstellung des Kindes; digital optional 2.11.2026 – 26.2.2027 | steht noch an | Die Schulträger geben die regionalen Termine ab 1.10.2026 bekannt | MBJS Zeitplan 2027/28 |
| Bremen | Stadt Bremen: 2. – 13.11.2026; Bremerhaven: eigene Termine, für 2027/28 noch nicht veröffentlicht | steht noch an | Die Einschulungsbenachrichtigung kommt vorher per Post | Bildungsbehörde Bremen |
| Hamburg | Januar 2027 (genaue Tage noch nicht veröffentlicht) | steht noch an | dreiwöchige Anmelderunde an der Erstwunschschule | Schulbehörde Hamburg |
| Hessen | März/April 2026 | vorbei | Termine setzt die einzelne Schule | § 58 HSchG |
| Mecklenburg-Vorpommern | bis 31.10.2026 | läuft | örtlich zuständige Grundschule; konkrete Termine setzt der Schulträger | Bildungsserver M-V |
| Niedersachsen | Frühjahr 2026 (etwa 15 Monate vor der Einschulung) | vorbei | Termine legen Schulen bzw. Kommunen fest | Kultusministerium Niedersachsen |
| Nordrhein-Westfalen | spätestens 15.11.2026; viele Städte haben eigene, frühere Termine | läuft bzw. steht an | gewünschte Grundschule; die Termine setzt der Schulträger | AO-GS § 1 |
| Rheinland-Pfalz | Februar 2026 (erste drei vollständige Schulwochen nach dem 1. Februar) | vorbei | Die Schulleitung gibt die Termine bekannt | Grundschulordnung RLP |
| Saarland | Einladung per Brief, meist im Herbst; Saarbrücken bis 13.11.2026 | läuft bzw. steht an | Gemeinde bzw. Grundschule | Stadt Saarbrücken |
| Sachsen | 1.8. – 15.9.2026 | vorbei | Grundschule, landesweit auch digital; Antrag auf vorzeitige Einschulung noch bis 28.2.2027 | SOGS Sachsen |
| Sachsen-Anhalt | bis 1.3.2026 | vorbei | zuständige Grundschule, auch über das Serviceportal Schule | Bildungsministerium Sachsen-Anhalt |
| Schleswig-Holstein | keine landesweite Frist | Termin der Grundschule abwarten | Die zuständige Grundschule fordert die Eltern zur Anmeldung auf | Zuständigkeitsfinder SH |
| Thüringen | 2. – 10.5.2026 | vorbei | Grundschule; die Bekanntgabe war vom 15. bis 30. April | Thüringer Schulordnung |
Stand: 25. September 2026. Viele Städte legen eigene Termine innerhalb dieser Regeln fest. Maßgeblich sind der Brief deiner Stadt oder Schule und die Seite deiner Kommune. Verbindlich ist die Auskunft deiner Schule bzw. deines Schulamts.
Die Anmeldung ist in deinem Land schon vorbei?
Keine Panik. Die Schulpflicht hängt am Geburtsdatum, und jedes schulpflichtige Kind bekommt einen Platz an einer Grundschule, schreibt zum Beispiel das Bildungsbüro Bielefeld. Wenn du keine Einladung bekommen hast, etwa nach einem Umzug, melde dich direkt bei einer Grundschule oder beim Schulamt. Die Stadt Dresden bittet, eine verpasste Anmeldung unverzüglich nachzuholen (Stadt Dresden).
Für Kann-Kinder kommt oft keine Einladung, weil sie noch nicht schulpflichtig sind. Wenn du über eine frühere Einschulung nachdenkst, geh selbst auf die Grundschule zu. Mehr dazu in der Kann-Kind-Entscheidungshilfe. Ob dein Kind 2027 schulpflichtig ist, zeigt dir der Einschulungsrechner.
Welche Schule? Schulbezirk oder freie Wahl
Ob du die Grundschule frei wählen kannst, regelt jedes Land und oft jede Stadt anders. Einige Beispiele aus amtlichen Quellen:
- Hamburg: Es gilt das Elternwahlrecht. Auf dem Anmeldebogen gibst du drei Wunschschulen an. Gibt es mehr Anmeldungen als Plätze, haben Härtefälle und Geschwisterkinder Vorrang, danach entscheidet die Wohnortnähe (Schulbehörde Hamburg).
- Nordrhein-Westfalen: Eltern können wählen, sofern die Stadt keine Einzugsbereiche festgelegt hat. Einen Anspruch auf Aufnahme hat jedes Kind im Rahmen der Aufnahmekapazität aber nur an der wohnortnächsten Grundschule (Elternbroschüre NRW).
- Berlin: Angemeldet wird an der zuständigen Schule des Einzugsbereichs. Eine andere Schule geht nur auf begründeten Antrag und bei freien Plätzen (Senatsverwaltung Berlin).
- Bayern: Es gilt der Schulsprengel. Eine andere Schule ist nur aus zwingenden persönlichen Gründen als Gastschulverhältnis möglich (BayernPortal).
- Bremen und Leipzig: Es gibt Einzugs- bzw. Schulbezirke. Eine andere Schule ist auf Antrag möglich, in Leipzig bei wichtigen Gründen (Serviceportal Bremen, Stadt Leipzig).
- Schleswig-Holstein (Beispiel Kiel): Die Wahl ist grundsätzlich frei, im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten (Zuständigkeitsfinder SH).
Wichtig: Die Anmeldung bedeutet noch nicht automatisch, dass dein Kind an dieser Schule aufgenommen ist. In NRW entscheidet zum Beispiel die Schulleitung nach Abschluss des Anmeldeverfahrens über die Aufnahme (Schulministerium NRW).
Welche Unterlagen brauchst du?
Die verbindliche Liste steht in deiner Einladung. Diese Unterlagen werden in den amtlichen Quellen am häufigsten genannt:
| Unterlage | Genannt zum Beispiel von |
|---|---|
| Geburtsurkunde des Kindes | Berlin, Bayern, Bremen, Schleswig-Holstein (Kiel), Bielefeld |
| dein Ausweis (Personalausweis oder Reisepass, in Berlin ggf. mit Meldebescheinigung) | Berlin, Schleswig-Holstein (Kiel) |
| Nachweis über das alleinige Sorgerecht bzw. Sorgerechtsbeschluss, falls zutreffend | Bayern, Bremen, Schleswig-Holstein (Kiel), Leipzig |
| Masernschutz-Nachweis (Impfpass oder ärztliche Bescheinigung) | Bayern, Schleswig-Holstein (Kiel), Leipzig, Bielefeld (Impfpass) |
| das Schreiben der Stadt bzw. den Anmeldeschein | NRW, Bielefeld |
| Unterlagen aus der Kita, zum Beispiel Bildungsdokumentation, Beobachtungs- oder Informationsbogen | NRW, Bielefeld, Bayern |
| Förderunterlagen oder Befunde, falls vorhanden | Berlin |
Quellen: Senatsverwaltung Berlin, BayernPortal, Kultusministerium Bayern, Serviceportal Bremen, Zuständigkeitsfinder SH, Stadt Leipzig, Elternbroschüre NRW, Bildungsbüro Bielefeld.
Zum Masernschutz: Nach dem Infektionsschutzgesetz müssen Kinder vor der Aufnahme in eine Schule einen ausreichenden Masernschutz nachweisen (§ 20 IfSG). Wann und wo der Nachweis verlangt wird, ist verschieden: in manchen Städten bei der Anmeldung, in anderen bei der Schuleingangsuntersuchung.
Weise bei der Anmeldung auch auf gesundheitliche Besonderheiten deines Kindes hin, zum Beispiel Allergien. Darum bittet etwa die NRW-Elternbroschüre.
Was passiert bei der Anmeldung mit deinem Kind?
Viele Schulen nutzen die Anmeldung, um dein Kind kurz kennenzulernen. Wie das aussieht, ist je nach Land und Schule verschieden:
- Nordrhein-Westfalen: Bei der Anmeldung achtet die Schule darauf, ob dein Kind ausreichend Deutsch spricht. Gibt es Anhaltspunkte dagegen, ermittelt sie den Sprachstand mit einem standardisierten Verfahren (Elternbroschüre NRW, Schulministerium NRW).
- Bayern: Bei der Schuleinschreibung beobachtet eine Lehrkraft dein Kind im sogenannten Schulspiel. Diese Beobachtungen fließen zusammen mit der Schuleingangsuntersuchung und der Einschätzung der Kita in die Beratung ein (Kultusministerium Bayern).
- Berlin: Die Senatsverwaltung beschreibt bei der Anmeldung keinen Test. Nach der Anmeldung folgt die schulärztliche Untersuchung (Senatsverwaltung Berlin).
Muss dein Kind mit? In Hamburg stellen sich die Eltern mit ihrem Kind persönlich in der Schule vor. In Bayern soll das Kind mitkommen, und die NRW-Elternbroschüre schreibt: „Bringen Sie unbedingt Ihr Kind zur Anmeldung mit!“ In Berlin müssen die Eltern persönlich erscheinen, das Kind mitzubringen wird empfohlen. Im Zweifel nimm dein Kind mit. Es lernt so „seine“ Schule schon ein bisschen kennen.
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So bereitest du dein Kind vor, ohne zu üben
Für die Anmeldung muss dein Kind nichts können und nichts auswendig lernen. Hilfreich ist, was ihm Sicherheit gibt:
- Erzähl vorher, was passiert: „Wir gehen in die Schule, in die du nächstes Jahr kommst. Da melden wir dich an, und vielleicht möchte eine Lehrerin mit dir spielen oder malen.“
- Schaut euch die Schule an: Ein Spaziergang am Schulhof vorbei oder ein Tag der offenen Tür macht den Ort vertraut.
- Plant genug Zeit ein und geht ausgeruht hin, nicht direkt nach einem langen Kita-Tag.
- Lass dein Kind selbst antworten, auch wenn es mal still ist oder sich hinter dir versteckt. Das darf sein, und du musst nichts für dein Kind „retten“.
Was Schulen am Anfang wirklich von Kindern erwarten, liest du in Was muss ein Kind können, wenn es in die Schule kommt?
Kann-Kind, Zurückstellung, Förderbedarf: Was du ansprechen kannst
Die Anmeldung ist ein guter Moment für Fragen. Du kannst zum Beispiel ansprechen:
- Früher einschulen? Wenn dein Kind noch nicht schulpflichtig ist, stellst du den Antrag auf vorzeitige Einschulung meist bei der Anmeldung, siehe Kann-Kind.
- Später einschulen? Ob eine Zurückstellung in deinem Land möglich ist und bis wann du sie beantragen musst, zeigt Zurückstellung von der Einschulung. In Bayern und Niedersachsen dürfen Eltern von Sommerkindern den Schulbeginn selbst per Erklärung verschieben.
- Besondere Unterstützung: Wenn dein Kind eine Behinderung, eine chronische Erkrankung oder einen Förderbedarf hat, sprich das offen an und bring vorhandene Unterlagen mit.
- Betreuung: Frag nach Hort oder Ganztag. In Berlin kannst du den Hort-Antrag zum Beispiel direkt mit abgeben.
Nach der Anmeldung: wie es weitergeht
Die Reihenfolge ist je nach Land verschieden. Typisch sind diese Schritte:
- Schuleingangsuntersuchung beim Gesundheitsamt, falls sie nicht schon vorher war. Was dort passiert, liest du unter Schuleingangsuntersuchung.
- Aufnahmebescheid: Die Schule oder Schulbehörde teilt dir mit, an welcher Schule dein Kind aufgenommen ist. In der Stadt Bremen kommt der Bescheid zum Beispiel im Februar 2027.
- Informationen vor dem Schulstart: Frag deine Schule, ob es vor den Sommerferien einen Elternabend oder einen Kennenlerntag gibt.
- Erster Schultag: nach den Sommerferien 2027. Die Termine je Land findest du in der Übersicht Einschulung 2027.
Österreich: die Schuleinschreibung
In Österreich heißt die Anmeldung Schülereinschreibung. Die Frist legt die Bildungsdirektion des jeweiligen Bundeslandes fest. In Wien kommen die Unterlagen im Oktober 2026, die Anmeldewoche ist voraussichtlich vom 9. bis 20. November 2026. Welche Unterlagen du brauchst, legen die Bildungsdirektionen fest. Das Kind sollte zur Einschreibung mitkommen, denn die Schulleitung verschafft sich dabei einen ersten Eindruck und stellt die Schulreife fest (oesterreich.gv.at).
Keine Rechtsberatung
Das ist keine Rechtsberatung. Abläufe und Unterlagen unterscheiden sich je Stadt. Maßgeblich ist die Einladung deiner Stadt bzw. Schule, verbindlich die Auskunft deiner Schule oder deines Schulamts.
Was du jetzt tun kannst
- Schau in die Tabelle, ob die Anmeldung in deinem Land schon war oder wann sie ansteht, und prüf die Seite deiner Stadt.
- Keine Einladung bekommen? Frag bei der Grundschule oder beim Schulamt nach, besonders nach einem Umzug.
- Unterlagen bereitlegen: Geburtsurkunde, Ausweis, ggf. Sorgerechtsnachweis, Impfpass und Kita-Unterlagen.
- Fragen notieren, zum Beispiel zu Kann-Kind, Zurückstellung, Hort oder Förderung.
- Dein Kind entspannt vorbereiten: erzählen, was passiert, und die Schule vorher gemeinsam anschauen.
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Häufige Fragen
- Wann muss ich mein Kind für 2027 an der Grundschule anmelden?
- Das hängt vom Bundesland ab. In Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen war die Anmeldung für 2027 schon. In Berlin ist sie vom 5. bis 16. Oktober 2026, in Mecklenburg-Vorpommern bis 31. Oktober 2026, in NRW bis spätestens 15. November 2026, in Brandenburg bis 26. Februar 2027, in Hamburg im Januar 2027 und in Bayern voraussichtlich im März 2027. Den genauen Termin nennt dir deine Stadt oder Grundschule.
- Welche Unterlagen brauche ich für die Schulanmeldung?
- Fast überall die Geburtsurkunde des Kindes und deinen Ausweis, bei alleinigem Sorgerecht einen Nachweis darüber. Häufig kommen der Masernschutz-Nachweis (Impfpass oder ärztliche Bescheinigung), das Schreiben der Stadt und Unterlagen aus der Kita dazu. Die verbindliche Liste steht in deiner Einladung oder auf der Seite deiner Stadt.
- Was wird mein Kind bei der Schulanmeldung gefragt?
- Das ist je nach Schule verschieden. Oft lernt eine Lehrkraft das Kind kurz und spielerisch kennen, in Bayern zum Beispiel im sogenannten Schulspiel. In NRW achtet die Schule bei der Anmeldung auf ausreichende Deutschkenntnisse und prüft bei Anhaltspunkten den Sprachstand. Üben muss dein Kind dafür nicht.
- Muss mein Kind bei der Anmeldung dabei sein?
- Meist ja oder es ist ausdrücklich erwünscht. In Hamburg stellen sich Eltern mit ihrem Kind persönlich in der Schule vor, in Bayern soll das Kind mitkommen, die NRW-Elternbroschüre schreibt „Bringen Sie unbedingt Ihr Kind zur Anmeldung mit“. In Berlin müssen die Eltern persönlich kommen, das Kind mitzubringen wird empfohlen. Was bei euch gilt, steht in der Einladung.
- Kann ich mir die Grundschule aussuchen?
- Das regelt jedes Land und oft jede Stadt anders. In Hamburg gilt das Elternwahlrecht mit drei Wunschschulen. In NRW können Eltern wählen, wenn die Kommune keine Einzugsbereiche festgelegt hat, einen Anspruch gibt es aber nur auf die wohnortnächste Grundschule. In Bayern gilt der Schulsprengel, in Berlin der Einzugsbereich, eine andere Schule nur auf Antrag.
- Was passiert, wenn ich die Anmeldefrist verpasse?
- Melde dich sofort bei einer Grundschule oder beim Schulamt und hol die Anmeldung nach. Einen Schulplatz bekommt dein schulpflichtiges Kind trotzdem, denn es gilt die Schulpflicht. Eine verpasste Frist kann aber bedeuten, dass die Wunschschule schon voll ist oder ein Antrag, etwa für ein Kann-Kind, nicht mehr möglich ist.
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Quellen
- Schulstart-Kompass, eigene Recherche aus Schulgesetzen und Ministeriumsseiten (2026): Einschulung 2027/28 – Anmeldetermine je Bundesland (Datensatz mit Einzelquellen) – abgerufen am 25. September 2026
- Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Berlin: Anmeldung zum Schulanfang – abgerufen am 25. September 2026
- Ministerium für Schule und Bildung NRW: Die Grundschule in NRW – Anmeldung und Einschulung (Elternbroschüre) – abgerufen am 25. September 2026
- Ministerium für Schule und Bildung NRW: Anmeldung zur Grundschule – abgerufen am 25. September 2026
- Ministerium für Schule und Bildung NRW (BASS): AO-GS § 1 (Anmeldung zur Grundschule) – abgerufen am 25. September 2026
- Bildungsbüro der Stadt Bielefeld: Der Start ins Schulleben: Häufig gestellte Fragen zur Schulanmeldung – abgerufen am 25. September 2026
- BayernPortal, Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus: Anmeldung an einer Grundschule (Leistungsbeschreibung) – abgerufen am 25. September 2026
- Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus: Einschulung und Schulwegsicherheit – abgerufen am 25. September 2026
- Freistaat Bayern (gesetze-bayern.de): § 2 Grundschulordnung (GrSO) – Anmeldung und Aufnahme – abgerufen am 25. September 2026
- Serviceportal Bremen: Aufnahme an einer Grundschule anmelden – abgerufen am 25. September 2026
- Die Senatorin für Kinder und Bildung Bremen: Anmeldung für die Grundschule – abgerufen am 25. September 2026
- Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung Hamburg: Anmeldung – abgerufen am 25. September 2026
- Landeshauptstadt Kiel: Aufnahme an einer Grundschule anmelden (Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein) – abgerufen am 25. September 2026
- Stadt Leipzig: Schulanmeldung an Grundschulen (Schuljahr 2027/28) – abgerufen am 25. September 2026
- Landeshauptstadt Dresden: FAQ Einschulung an kommunalen Grundschulen – abgerufen am 25. September 2026
- Regierungsportal Mecklenburg-Vorpommern: Von der Kita in die Schule – abgerufen am 25. September 2026
- Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg: Allgemeiner Zeitplan für das Schulaufnahmeverfahren zum Schuljahr 2027/28 – abgerufen am 25. September 2026
- Landeshauptstadt Saarbrücken: Anmeldung Schulneulinge – abgerufen am 25. September 2026
- Bildungsministerium Rheinland-Pfalz: Schulordnung für die öffentlichen Grundschulen (Fassung 6.6.2024), § 10 – abgerufen am 25. September 2026
- Freistaat Thüringen (landesrecht.thueringen.de): Thüringer Schulordnung, § 119 – abgerufen am 25. September 2026
- Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de): § 20 Infektionsschutzgesetz – Schutzimpfungen (Masernschutz) – abgerufen am 25. September 2026
- oesterreich.gv.at, Bundesministerium für Bildung: Schuleinschreibung – abgerufen am 25. September 2026
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