Einschulungsrechner: Wann wird mein Kind eingeschult?
Geburtsdatum und Bundesland eingeben: Der Rechner zeigt, ob dein Kind 2027 schulpflichtig oder Kann-Kind ist – mit Stichtagen und Quellen aller Länder.
Dieser Artikel gehört zum Überblick Einschulung 2027: Alle Stichtage, Termine und Fristen im Überblick.
Gib das Geburtsdatum deines Kindes und euer Bundesland ein: Der Rechner zeigt dir, ob dein Kind zum Schuljahr 2027/28 schulpflichtig ist, ob ihr mitentscheiden dürft oder ob es als Kann-Kind früher starten könnte. Zu jedem Ergebnis nennt er die Rechtsgrundlage und die amtlichen Quellen. Er speichert nichts, das Geburtsdatum bleibt auf deinem Gerät.
Gib Geburtsdatum und Bundesland ein. Das Ergebnis erscheint hier, für das Schuljahr 2027/28.
Regeln geprüft für 2027/28, Stand 25.09.2026. Wir speichern nichts, das Datum bleibt auf deinem Gerät. Verbindlich ist die Auskunft der Schule bzw. des Schulamts.
Was ist ein Einschulungsstichtag?
Ein Einschulungsstichtag ist der Tag, bis zu dem ein Kind sechs Jahre alt sein muss, damit es mit Beginn des nächsten Schuljahres schulpflichtig wird. Jedes Bundesland legt ihn in seinem Schulgesetz selbst fest. Für die Einschulung 2027 liegt er zwischen dem 30. Juni und dem 30. September 2027.
Ein Beispiel: Ein Kind, das am 10. September 2021 geboren ist, wird am 10. September 2027 sechs. In Berlin (Stichtag 30. September) ist es damit 2027 schulpflichtig. In Hamburg (Stichtag 30. Juni) ist es 2027 noch nicht schulpflichtig und kommt regulär 2028 in die Schule, es sei denn, die Eltern beantragen eine frühere Einschulung.
Stichtage aller Bundesländer
Die Tabelle zeigt die gesetzlichen Stichtage, die Regel für Kann-Kinder und die wichtigste Besonderheit je Land. Welche Geburtsdaten 2027 konkret betroffen sind, findest du in der Übersicht Einschulung 2027.
| Bundesland | Stichtag: 6 Jahre bis | Kann-Kind (früher einschulen) | Besonderheit | Quelle |
|---|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | 30.6. | auf Antrag, keine feste Altersgrenze | Wer bis 30.6. des Folgejahres sechs wird, wird durch Anmeldung schulpflichtig | § 73 SchG BW |
| Bayern | 30.6. | Geburtstag bis 31.12.: auf Antrag, danach zusätzlich schulpsychologisches Gutachten | Korridor 1.7. – 30.9.: Eltern können um ein Jahr verschieben | Art. 37 BayEUG |
| Berlin | 30.9. | Geburtstag 1.10. bis 31.3. des Folgejahres, ohne Sprachförderbedarf | Zurückstellung nur mit Förderung in der Kita | § 42 SchulG Berlin |
| Brandenburg | 30.9. | Geburtstag 1.10. – 31.12.: auf Antrag, bis 31.7. des Folgejahres nur in begründeten Ausnahmefällen | Geburtstag 1.7. – 30.9.: Zurückstellungswunsch der Eltern hat besonderes Gewicht | BbgSchulG |
| Bremen | 30.6. | Geburtstag 1.10. bis 31.1. des Folgejahres | Geburtstag 1.7. – 30.9. („Karenzzeitkinder“): Einschulung auf Antrag | BremSchulG |
| Hamburg | 30.6. | auf Antrag, Gesetz ohne Altersgrenze | Kind mit Geburtstag am 1.7. zählt noch zum Jahrgang | § 38 HmbSG |
| Hessen | 30.6. | auf Antrag, keine feste Altersgrenze | Kind mit Geburtstag am 1.7. zählt noch zum Jahrgang | § 58 HSchG |
| Mecklenburg-Vorpommern | 30.6. | wenn das Kind bis 30.6. des Folgejahres sechs wird | Zurückstellung nur aus erheblichen gesundheitlichen Gründen | § 43 SchulG M-V |
| Niedersachsen | 30.9. | auf Antrag, keine feste Altersgrenze | Geburtstag 2.7. – 1.10.: Eltern können um ein Jahr verschieben | § 64 NSchG |
| Nordrhein-Westfalen | 30.9. | auf Antrag, keine feste Altersgrenze | Zurückstellung nur aus erheblichen gesundheitlichen Gründen | § 35 SchulG NRW |
| Rheinland-Pfalz | 31.8. | auf Antrag, keine feste Altersgrenze | Anmeldung schon im Februar des Vorjahres | SchulG RLP |
| Saarland | 30.6. | wenn das Kind im laufenden oder folgenden Kalenderjahr sechs wird | Saarbrücken zählt ein Kind mit Geburtstag am 1.7. noch mit | Schulpflichtgesetz |
| Sachsen | 30.6. | auf Antrag, keine feste Altersgrenze | Geburtstag 1.7. – 30.9.: Anmeldung durch die Eltern macht schulpflichtig | SächsSchulG |
| Sachsen-Anhalt | 30.6. | wenn das Kind bis 30.6. fünf Jahre alt wird | Zurückstellung heißt hier „Verschieben der Schulpflicht“ | § 37 SchulG LSA |
| Schleswig-Holstein | 30.6. | auf Antrag, keine feste Altersgrenze | Keine Zurückstellung, nur Beurlaubung aus gesundheitlichen Gründen | § 22 SchulG SH |
| Thüringen | 1.8. (am 1.8. sechs Jahre alt) | wenn das Kind am 30.6. mindestens fünf Jahre alt ist | Anmeldung immer vom 2. bis 10. Mai, gut 15 Monate vor dem Schulstart | § 18 ThürSchulG |
Stand: 25. September 2026, geprüft für das Schuljahr 2027/28. In Baden-Württemberg, Berlin, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland war das amtliche Gesetzesportal beim Abruf nicht auslesbar. Dort haben wir den Wortlaut über Gesetzblatt, Ministeriumsbroschüre oder Spiegelseiten geprüft und verlinken diese.
Muss-Kind, Kann-Kind, Korridorkind: die Begriffe
- Muss-Kind (schulpflichtig): Ein Muss-Kind wird bis zum Stichtag sechs Jahre alt und muss mit dem nächsten Schuljahr in die Schule.
- Kann-Kind (vorzeitige Einschulung): Ein Kann-Kind wird erst nach dem Stichtag sechs. Es ist noch nicht schulpflichtig, kann aber auf Antrag der Eltern eingeschult werden, wenn die Schule einen erfolgreichen Start erwartet. Mehr dazu in unserer Kann-Kind-Entscheidungshilfe.
- Korridorkind: In Bayern und Niedersachsen sind Sommerkinder schulpflichtig, die Eltern dürfen den Schulbeginn aber per Erklärung um ein Jahr verschieben. In Baden-Württemberg, Bremen und Sachsen ist es umgekehrt: Bestimmte Kinder sind noch nicht schulpflichtig, werden es aber, wenn die Eltern sie anmelden bzw. es beantragen.
- Zurückgestellt: Ein schulpflichtiges Kind wird ein Jahr später eingeschult. Ob und aus welchen Gründen das geht, regelt jedes Land anders, siehe Zurückstellung von der Einschulung.
Warum kann ein Tag nach dem Stichtag den Unterschied machen?
In den meisten Schulgesetzen steht, dass ein Kind bis zum Stichtag „das sechste Lebensjahr vollendet“ haben muss. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch ist ein Lebensjahr aber schon mit Ablauf des Tages vor dem Geburtstag vollendet (§ 187 Abs. 2, § 188 Abs. 2 BGB). Ein Kind, das am 1. Juli sechs wird, hat sein sechstes Lebensjahr danach schon am 30. Juni vollendet.
Die Länder handhaben das unterschiedlich:
- So gerechnet wird ausdrücklich in Hamburg, Hessen und Niedersachsen, außerdem in der Stadt Saarbrücken. Dort gehört ein Kind mit Geburtstag am Tag nach dem Stichtag noch zum Jahrgang.
- Nach dem Geburtstag selbst ordnen Bayern, Berlin und Nordrhein-Westfalen zu. In NRW steht das so im Gesetz: „bis zum Beginn des 30. September“.
- Nicht eindeutig geklärt ist es in den übrigen Ländern. Hier markiert der Rechner Geburtstage direkt an einer Grenze als Grenzfall. Frag dann bitte direkt bei der Grundschule nach.
Wie genau rechnet der Rechner?
Der Rechner vergleicht den sechsten Geburtstag deines Kindes mit den Regeln deines Bundeslandes für das Schuljahr 2027/28. Je nach Land nimmt er dafür den Geburtstag selbst oder den Vortag (siehe oben). Daraus ergibt sich einer von fünf Fällen:
- schulpflichtig,
- schulpflichtig, aber ihr dürft um ein Jahr verschieben (Bayern, Niedersachsen),
- noch nicht schulpflichtig, aber Einschulung auf Anmeldung oder Antrag (Baden-Württemberg, Bremen, Sachsen),
- Kann-Kind: vorzeitige Einschulung auf Antrag möglich,
- noch nicht schulpflichtig.
Dazu zeigt er die Fristen und Hinweise, die für diesen Fall in den amtlichen Quellen stehen, zum Beispiel die Frist für die Korridor-Erklärung in Bayern oder die Voraussetzungen einer Zurückstellung.
Was der Rechner nicht kann: Er entscheidet nicht, ob dein Kind eingeschult wird. Bei Kann-Kindern, Zurückstellungen und Korridor-Anträgen entscheiden Schule oder Schulbehörde bzw. ihr als Eltern, oft nach Schuleingangsuntersuchung und Gespräch. Österreich und die Schweiz rechnet er noch nicht mit, weil dort andere Regeln gelten. Einen Überblick gibt die Seite Einschulung 2027.
So prüfen wir die Daten
Die Regeln stammen aus den Schulgesetzen, Verordnungen und Seiten der Kultusministerien und Behörden aller 16 Länder, abgerufen am 25. September 2026. Jede Angabe im Rechner ist mit ihrer Quelle verknüpft, und das Ergebnis nennt diese Quellen. Wo sich amtliche Seiten widersprechen oder etwas nicht belegt ist, schreiben wir das dazu, statt zu raten. Rechenlogik und Randfälle (zum Beispiel Geburtstag am 29. Februar) sind automatisch getestet.
Wir prüfen die Daten jedes Jahr vor der Anmeldephase neu. Fehler gefunden oder eine Regel hat sich geändert? Schreib uns an info@schulstart-kompass.de, wir korrigieren das mit Datum.
Keine Rechtsberatung
Der Rechner ist keine Rechtsberatung. Verbindlich sind die Auskünfte deiner Schule bzw. deines Schulamts.
Was du jetzt tun kannst
- Ergebnis notieren und die Fristen deines Landes prüfen: Die Übersicht Einschulung 2027 zeigt Anmeldetermine und Sommerferien.
- Anmeldung vorbereiten: Welche Unterlagen du brauchst und was beim Termin mit deinem Kind passiert, steht unter Schulanmeldung 2027.
- Untersuchung einplanen: Die Schuleingangsuntersuchung ist Pflicht. Die Einladung kommt vom Gesundheitsamt oder über die Schule.
- Unsicher, ob früher oder später? Nutze die Kann-Kind-Entscheidungshilfe und sprich mit Kita und Schule.
Jetzt weißt du, wann. Und was braucht dein Kind bis dahin?
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Häufige Fragen
- Wie alt muss mein Kind bei der Einschulung sein?
- In Deutschland wird ein Kind schulpflichtig, wenn es bis zum Stichtag seines Bundeslandes sechs Jahre alt wird. Je nach Land ist das der 30. Juni, der 1. August, der 31. August oder der 30. September. Bei der Einschulung sind Kinder deshalb meist zwischen knapp sechs und gut sieben Jahre alt.
- Mein Kind hat genau am Stichtag Geburtstag. Ist es schulpflichtig?
- Ja. Wer genau am Stichtag sechs wird, ist in allen Bundesländern schulpflichtig. Unterschiedlich gehandhabt wird der Tag danach: Hamburg, Hessen und Niedersachsen zählen ein Kind mit Geburtstag am Tag nach dem Stichtag noch zum Jahrgang, Bayern, Berlin und NRW nicht. In den übrigen Ländern ist das nicht ausdrücklich geregelt, frag dann bei der Grundschule nach.
- Was ist ein Einschulungskorridor?
- Ein Einschulungskorridor ist ein Geburtszeitraum, in dem Eltern mitentscheiden, ob ihr Kind in diesem oder im nächsten Jahr eingeschult wird. In Bayern gilt das für Kinder, die zwischen 1. Juli und 30. September sechs werden. Sie sind schulpflichtig, die Eltern können den Schulbeginn aber mit einer schriftlichen Erklärung um ein Jahr verschieben, für 2027 bis 10. April 2027. Niedersachsen hat eine ähnliche Regel mit Frist 1. Mai 2027.
- Kann ich mein Kind früher einschulen lassen?
- In allen Bundesländern können Eltern beantragen, dass ein noch nicht schulpflichtiges Kind früher eingeschult wird. Manche Länder setzen eine Altersgrenze, zum Beispiel Berlin: Geburtstag bis 31. März des Folgejahres. Die Schulleitung entscheidet, oft nach einem schulärztlichen Gutachten. Wie du das abwägen kannst, zeigt unsere Kann-Kind-Entscheidungshilfe.
- Wir ziehen in ein anderes Bundesland um. Welcher Stichtag gilt?
- Es gilt die Schulpflicht des Landes, in dem ihr zum Schuljahresbeginn wohnt. Wenn ihr vor der Einschulung umzieht, melde dein Kind an der Grundschule am neuen Wohnort an und frag dort nach Stichtag und Fristen. Bei einem Umzug zwischen Ländern mit unterschiedlichen Stichtagen lohnt sich das frühe Gespräch mit der neuen Schule.
- Wie aktuell sind die Angaben im Rechner?
- Die Regeln sind für das Schuljahr 2027/28 geprüft, Stand 25. September 2026. Wir haben sie aus Schulgesetzen, Verordnungen und Ministeriumsseiten übernommen und nennen zu jedem Ergebnis die Quellen. Verbindlich ist immer die Auskunft deiner Schule bzw. deines Schulamts.
Was braucht dein Kind für einen guten Schulstart?
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Quellen
- Schulstart-Kompass, eigene Recherche aus Schulgesetzen und Ministeriumsseiten (2026): Einschulung 2027/28 – Stichtage und Regeln nach Bundesland (Datensatz mit Einzelquellen je Land) – abgerufen am 25. September 2026
- Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de): § 187 BGB – Fristbeginn – abgerufen am 25. September 2026
- Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de): § 188 BGB – Fristende – abgerufen am 25. September 2026
- lxgesetze.de: § 73 SchG BW (Beginn der Schulpflicht), Spiegelseite; amtlich: Gesetzblatt BW 2025 Nr. 6 – abgerufen am 25. September 2026
- Freistaat Bayern (gesetze-bayern.de): Art. 37 BayEUG – Vollzeitschulpflicht – abgerufen am 25. September 2026
- schulgesetz-berlin.de: § 42 SchulG Berlin, Spiegelseite (amtliches Portal ohne Normtext) – abgerufen am 25. September 2026
- Land Brandenburg (bravors.brandenburg.de): Brandenburgisches Schulgesetz (BbgSchulG) – abgerufen am 25. September 2026
- Freie Hansestadt Bremen (Transparenzportal): Bremisches Schulgesetz (BremSchulG), §§ 36, 53 – abgerufen am 25. September 2026
- Freie und Hansestadt Hamburg (landesrecht-hamburg.de): § 38 Hamburgisches Schulgesetz – abgerufen am 25. September 2026
- Land Hessen (hessenrecht.hessen.de): § 58 Hessisches Schulgesetz – abgerufen am 25. September 2026
- Land Mecklenburg-Vorpommern (landesrecht-mv.de): § 43 Schulgesetz Mecklenburg-Vorpommern – abgerufen am 25. September 2026
- Land Niedersachsen (NI-VORIS): § 64 Niedersächsisches Schulgesetz – abgerufen am 25. September 2026
- LexMea: § 35 SchulG NRW, Spiegelseite (amtliches Portal ohne Normtext) – abgerufen am 25. September 2026
- Bildungsministerium Rheinland-Pfalz: Schulgesetz Rheinland-Pfalz (Broschüre, Stand 26.6.2020) – abgerufen am 25. September 2026
- saarheim.de: Schulpflichtgesetz Saarland, Spiegelseite (amtliches Portal nicht erreichbar) – abgerufen am 25. September 2026
- Freistaat Sachsen (REVOSax): Sächsisches Schulgesetz – abgerufen am 25. September 2026
- Land Sachsen-Anhalt (landesrecht.sachsen-anhalt.de): § 37 Schulgesetz Sachsen-Anhalt – abgerufen am 25. September 2026
- Land Schleswig-Holstein (gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de): § 22 Schulgesetz Schleswig-Holstein – abgerufen am 25. September 2026
- Freistaat Thüringen (landesrecht.thueringen.de): § 18 Thüringer Schulgesetz (Fassung ab 1.7.2024) – abgerufen am 25. September 2026
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